Das BFSG steht für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Es wurde in Deutschland am 22. Juli 2021 verkündet und dient der Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2019/882, auch bekannt als European Accessibility Act (EAA). Ziel des Gesetzes ist es, den barrierefreien Zugang zu Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zu verbessern.
Hier sind die wichtigsten Punkte:
📘 Ziel des BFSG
Das Gesetz verpflichtet Hersteller und Dienstleister dazu, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben zu verbessern.
🧩 Welche Produkte und Dienstleistungen sind betroffen?
Produkte:
Geldautomaten, Zahlungsterminals
Computer (Hardware), Smartphones
E-Book-Reader
Zahlungskartenlesegeräte
Fernsehempfangsgeräte mit interaktiven Funktionen
Dienstleistungen:
Bankdienstleistungen für Verbraucher (z. B. Online-Banking)
E-Commerce (Webshops)
Telekommunikationsdienste
Personenbeförderungsdienste (z. B. Fahrkartenautomaten)
Zugang zu audiovisuellen Medien (z. B. barrierefreier Videotext, Untertitelung)
📅 Zeitplan / Inkrafttreten
Gültig ab: 28. Juni 2025 (Unternehmen müssen bis dahin die Anforderungen umsetzen)
Übergangsfrist für kleine Unternehmen (unter 10 Beschäftigte und < 2 Mio. € Jahresumsatz): Sie sind von der Pflicht ausgenommen, aber können freiwillig barrierefrei anbieten.
⚙️ Was bedeutet „barrierefrei“ im BFSG?
Das Gesetz orientiert sich an bestehenden Normen und Richtlinien, u.a.:
EN 301 549 (für digitale Barrierefreiheit)
WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines)
Barrierefreiheit im Sinne des BFSG bedeutet, dass Informationen, Kommunikation, Technik und Dienstleistungen so gestaltet sein müssen, dass sie von allen Menschen – unabhängig von Behinderung – genutzt werden können.
🏢 Wer ist zuständig für die Kontrolle?
Die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer prüfen die Einhaltung. Es gibt außerdem ein Beschwerdesystem für Verbraucher:innen, wenn Barrieren auftreten.
📝 Wichtige Begriffe im Gesetz
Wesentliche Funktionalität: Das Hauptziel bzw. der Hauptnutzen eines Produkts oder einer Dienstleistung.
Unverhältnismäßige Belastung: Es gibt Ausnahmen, wenn die Umsetzung technisch oder wirtschaftlich nicht möglich ist.
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