Das BFSG steht für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Es wurde in Deutschland am 22. Juli 2021 verkündet und dient der Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2019/882, auch bekannt als European Accessibility Act (EAA). Ziel des Gesetzes ist es, den barrierefreien Zugang zu Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zu verbessern.

Hier sind die wichtigsten Punkte:


📘 Ziel des BFSG

Das Gesetz verpflichtet Hersteller und Dienstleister dazu, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben zu verbessern.


🧩 Welche Produkte und Dienstleistungen sind betroffen?

Produkte:

  • Geldautomaten, Zahlungsterminals

  • Computer (Hardware), Smartphones

  • E-Book-Reader

  • Zahlungskartenlesegeräte

  • Fernsehempfangsgeräte mit interaktiven Funktionen

Dienstleistungen:

  • Bankdienstleistungen für Verbraucher (z. B. Online-Banking)

  • E-Commerce (Webshops)

  • Telekommunikationsdienste

  • Personenbeförderungsdienste (z. B. Fahrkartenautomaten)

  • Zugang zu audiovisuellen Medien (z. B. barrierefreier Videotext, Untertitelung)


📅 Zeitplan / Inkrafttreten

  • Gültig ab: 28. Juni 2025 (Unternehmen müssen bis dahin die Anforderungen umsetzen)

  • Übergangsfrist für kleine Unternehmen (unter 10 Beschäftigte und < 2 Mio. € Jahresumsatz): Sie sind von der Pflicht ausgenommen, aber können freiwillig barrierefrei anbieten.


⚙️ Was bedeutet „barrierefrei“ im BFSG?

Das Gesetz orientiert sich an bestehenden Normen und Richtlinien, u.a.:

  • EN 301 549 (für digitale Barrierefreiheit)

  • WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines)

Barrierefreiheit im Sinne des BFSG bedeutet, dass Informationen, Kommunikation, Technik und Dienstleistungen so gestaltet sein müssen, dass sie von allen Menschen – unabhängig von Behinderung – genutzt werden können.


🏢 Wer ist zuständig für die Kontrolle?

Die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer prüfen die Einhaltung. Es gibt außerdem ein Beschwerdesystem für Verbraucher:innen, wenn Barrieren auftreten.


📝 Wichtige Begriffe im Gesetz

  • Wesentliche Funktionalität: Das Hauptziel bzw. der Hauptnutzen eines Produkts oder einer Dienstleistung.

  • Unverhältnismäßige Belastung: Es gibt Ausnahmen, wenn die Umsetzung technisch oder wirtschaftlich nicht möglich ist.


Wenn du möchtest, kann ich dir auch eine Zusammenfassung als PDF oder eine Checkliste für Unternehmen erstellen.

zurück